Unsere Mietinstrumente suchen wir selbst bei verschiedenen Manufakturen als „nicht spielfertiges“ Instrument aus. Dies bedeutet, daß an uns lediglich die lackierte Geige oder Cello ohne Saiten, Saitenhalter, Stimme und Steg geliefert wird. Diese Teile ergänzen und fertigen wir, damit Sie klanglich wie spieltechnisch ein gutes und zuverlässiges Instrument erhalten.
Die Miete umfaßt Instrument, Bogen und Etui, sowie eine kostenlose Wartung für Schäden, die durch Abnutzung infolge des normalen Gebrauchs entstehen. Beispiele für solche Schäden sind: für die Mietzeit übliche Lackkratzer, abgespieltes Griffbrett, rutschende Wirbel, offene Leimfugen oder verschlissene Reißverschlüsse an Etuis und Hüllen.
Eine Versicherung ist nicht inbegriffen, wird aber für einen geringen monatlichen Aufpreis angeboten. Saiten sind von der Wartung und der Versicherung ausgeschlossen.
Mietpreise
Beim Kauf eines Instrumentes werden bis zu sechs Monatsmieten angerechnet. Die Mindestlaufzeit des Mietvertrags beträgt drei Monate, die Kündigungsfrist einen Monat.
Bei vielen Instrumentenverleihern wie Musikhäusern, Musikschulen und anderen, die nicht selbst die Instrumente warten können, sind bei der Rückgabe Kosten für Saiten, Bogenbehaaren und sonstige Instandhaltungsreparaturen fällig.
Unsere Mietinstrumente und Bogen werden nach der Mietzeit überholt. Dafür entstehen keine Kosten für den Mieter. Alle Mietinstrumente erhalten bei Neuvermietung neue Saiten.
Starke Beschädigungen wie Risse, Brüche oder gar Verlust, sind von der Wartung ausgeschlossen. Hier empfehlen wir, zusätzlich eine Versicherung abzuschließen. Die eigene Haftpflichtversicherung zahlt leider nicht bei gemieteten Gegenständen!